Rechtsprechung
VK Sachsen, 03.07.2000 - 1/SVK/53-00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann liegt Verstoß gegen Chancengleichheit vor?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Sachsen, 03.07.2000 - 1/SVK/53-00
- VK Sachsen, 11.09.2000 - 1/SVK/53-00
- OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 20.12.1999 - Verg 8/99
Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen im Vergabeverfahren; Übergehen …
Auszug aus VK Sachsen, 03.07.2000 - 1/SVK/53-00
Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit liegt immer dann vor, wenn der Auftraggeber sich an ein von ihm selbst vorgegebenes Teilnahmekriterium im Nachhinein nicht mehr hält (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0001/00 v. 14.04.2000, VK Sachsen Beschl. 1/SVK/4-00 v. 22.02.2000, BayObLG Beschl. Verg 8/99 v. 20.12.2000).Dieser Spielraum besteht jedoch nur innerhalb der selbst gesetzten Grenzen und Kriterien, die sie als maßgeblich für die Eignung und Leistungsfähigkeit der Bieter vorgegeben hat (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0001/00 v. 14.04.2000, VK Sachsen Beschl. 1/SVK/4-00 v. 22.02.2000, BayObLG Beschl. Verg 8/99 v. 20.12.2000).
- OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00
Anfechtungsbefugnis eines Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch …
Auszug aus VK Sachsen, 03.07.2000 - 1/SVK/53-00
Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit liegt immer dann vor, wenn der Auftraggeber sich an ein von ihm selbst vorgegebenes Teilnahmekriterium im Nachhinein nicht mehr hält (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0001/00 v. 14.04.2000, VK Sachsen Beschl. 1/SVK/4-00 v. 22.02.2000, BayObLG Beschl. Verg 8/99 v. 20.12.2000).Dieser Spielraum besteht jedoch nur innerhalb der selbst gesetzten Grenzen und Kriterien, die sie als maßgeblich für die Eignung und Leistungsfähigkeit der Bieter vorgegeben hat (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0001/00 v. 14.04.2000, VK Sachsen Beschl. 1/SVK/4-00 v. 22.02.2000, BayObLG Beschl. Verg 8/99 v. 20.12.2000).
- VK Sachsen, 22.02.2000 - 1/SVK/4-00
IHK ist öffentlicher Auftraggeber!
Auszug aus VK Sachsen, 03.07.2000 - 1/SVK/53-00
Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit liegt immer dann vor, wenn der Auftraggeber sich an ein von ihm selbst vorgegebenes Teilnahmekriterium im Nachhinein nicht mehr hält (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0001/00 v. 14.04.2000, VK Sachsen Beschl. 1/SVK/4-00 v. 22.02.2000, BayObLG Beschl. Verg 8/99 v. 20.12.2000).Dieser Spielraum besteht jedoch nur innerhalb der selbst gesetzten Grenzen und Kriterien, die sie als maßgeblich für die Eignung und Leistungsfähigkeit der Bieter vorgegeben hat (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0001/00 v. 14.04.2000, VK Sachsen Beschl. 1/SVK/4-00 v. 22.02.2000, BayObLG Beschl. Verg 8/99 v. 20.12.2000).