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   VK Sachsen, 03.07.2000 - 1/SVK/53-00   

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https://dejure.org/2000,31716
VK Sachsen, 03.07.2000 - 1/SVK/53-00 (https://dejure.org/2000,31716)
VK Sachsen, Entscheidung vom 03.07.2000 - 1/SVK/53-00 (https://dejure.org/2000,31716)
VK Sachsen, Entscheidung vom 03. Juli 2000 - 1/SVK/53-00 (https://dejure.org/2000,31716)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.12.1999 - Verg 8/99

    Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen im Vergabeverfahren; Übergehen

    Auszug aus VK Sachsen, 03.07.2000 - 1/SVK/53-00
    Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit liegt immer dann vor, wenn der Auftraggeber sich an ein von ihm selbst vorgegebenes Teilnahmekriterium im Nachhinein nicht mehr hält (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0001/00 v. 14.04.2000, VK Sachsen Beschl. 1/SVK/4-00 v. 22.02.2000, BayObLG Beschl. Verg 8/99 v. 20.12.2000).

    Dieser Spielraum besteht jedoch nur innerhalb der selbst gesetzten Grenzen und Kriterien, die sie als maßgeblich für die Eignung und Leistungsfähigkeit der Bieter vorgegeben hat (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0001/00 v. 14.04.2000, VK Sachsen Beschl. 1/SVK/4-00 v. 22.02.2000, BayObLG Beschl. Verg 8/99 v. 20.12.2000).

  • OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00

    Anfechtungsbefugnis eines Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch

    Auszug aus VK Sachsen, 03.07.2000 - 1/SVK/53-00
    Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit liegt immer dann vor, wenn der Auftraggeber sich an ein von ihm selbst vorgegebenes Teilnahmekriterium im Nachhinein nicht mehr hält (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0001/00 v. 14.04.2000, VK Sachsen Beschl. 1/SVK/4-00 v. 22.02.2000, BayObLG Beschl. Verg 8/99 v. 20.12.2000).

    Dieser Spielraum besteht jedoch nur innerhalb der selbst gesetzten Grenzen und Kriterien, die sie als maßgeblich für die Eignung und Leistungsfähigkeit der Bieter vorgegeben hat (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0001/00 v. 14.04.2000, VK Sachsen Beschl. 1/SVK/4-00 v. 22.02.2000, BayObLG Beschl. Verg 8/99 v. 20.12.2000).

  • VK Sachsen, 22.02.2000 - 1/SVK/4-00

    IHK ist öffentlicher Auftraggeber!

    Auszug aus VK Sachsen, 03.07.2000 - 1/SVK/53-00
    Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit liegt immer dann vor, wenn der Auftraggeber sich an ein von ihm selbst vorgegebenes Teilnahmekriterium im Nachhinein nicht mehr hält (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0001/00 v. 14.04.2000, VK Sachsen Beschl. 1/SVK/4-00 v. 22.02.2000, BayObLG Beschl. Verg 8/99 v. 20.12.2000).

    Dieser Spielraum besteht jedoch nur innerhalb der selbst gesetzten Grenzen und Kriterien, die sie als maßgeblich für die Eignung und Leistungsfähigkeit der Bieter vorgegeben hat (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0001/00 v. 14.04.2000, VK Sachsen Beschl. 1/SVK/4-00 v. 22.02.2000, BayObLG Beschl. Verg 8/99 v. 20.12.2000).

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